2.5.2024 – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Grundfähigkeits-Versicherung werden von 49 angebotenen Tarifen von elf Produktgebern (über-) erfüllt. Zur zertifizierten Spitzengruppe gehören Allianz, Alte Leipziger, Baloise, Barmenia, Bayern-Versicherung, DEVK, Dortmunder, HDI, Huk-Coburg, Nürnberger und VRK.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat ihre Analyse „Marktstandards in der Grundfähigkeit“ aktualisiert und am Dienstag die Ergebnisse veröffentlicht. Premiere hatte die Untersuchung vor drei Jahren. Seinerzeit gehörten 67 Tarife von 26 Unternehmen zu den Testkandidaten (VersicherungsJournal 12.3.2021).
49 Angebote von elf Lebensversicherern zertifiziert.
Da die letzten Jahre in der Grundfähigkeitsversicherung (GF-Versicherung) von hoher Dynamik geprägt waren und zahlreiche Produkte neu eingeführt oder weiterentwickelt wurden, hatten die Analysten entschieden, „die Ermittlung der Markstandards für eine Zeit lang auszusetzen“, erläutert Stephan Franz. Er ist bei Infinma für die GF-Absicherung zuständig.
Für die aktuelle Auflage der Untersuchung hat Infinma 132 Offerten von 31 Produktgebern unter die Lupe genommen. Von diesen wurden 49 Angebote von elf Akteuren zertifiziert. Denn sie entsprechen in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard oder übertreffen diesen übertreffen.
Diese Offerten erfüllen die Marktstandards
In der Liste der zertifizierten Produkte sind die Produkte folgender Anbieter aufgeführt:
Barmenia Lebensversicherung a.G. („Grundfähigkeitsversicherung Basis + Medizin u. Pflegeberufe“, „Grundfähigkeitsversicherung Basis“, „Grundfähigkeitsversicherung Basis + alle Optionen“, „Grundfähigkeitsversicherung Basis + Mobilität“ und „Grundfähigkeitsversicherung Basis + Psyche“),
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG („EinkommensSicherung Aktiv Basis + Büro“, „EinkommensSicherung Aktiv Basis“, „EinkommensSicherung Aktiv Basis + Mobilität“, „EinkommensSicherung Aktiv Basis + Zupacken“, „EinkommensSicherung Aktiv Basis + Kopf“, „EinkommensSicherung Aktiv Basis + Psyche“ und „EinkommensSicherung Aktiv Basis mit allen Bausteinen“,
DEVK Versicherungen („Grundfähigkeiten Plus“, und „Grundfähigkeiten Plus L GF“),
Dortmunder Lebensversicherung AG („Plan D Der Kernschutz + alle Bausteine“, „Plan D Der Kernschutz“, „Plan D Der Kernschutz + Das Zweirad“, „Plan D Der Kernschutz + Der Spezialist“, „Plan D Der Kernschutz + Der Körper“ und „Plan D Der Kernschutz + Die Psyche“),
HDI Lebensversicherung AG („EGO HGFV 24 Basis + alle Bausteine“, „EGO HGFV 24 Basis“, „EGO HGFV 24 Basis + Büro- u. Bildschirmtätigkeit“, „EGO HGFV 24 Basis + Grüne Mobilität“, „EGO HGFV 24 Basis + Autofahren“, „EGO HGFV 24 Basis + Körperliche Tätigkeit“, „EGO HGFV 24 Basis + Psyche“ und „EGO HGFV 24 Basis + Sinne und Infektionen“),
Nürnberger Lebensversicherung AG („GF4Future Kompakt-Schutz + Büro“, „GF4Future Premium-Schutz“ und „GF4Future Kompakt-Schutz + alle Zusatzbausteine“) und
Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet.
Bewertet wurden die reinen Bedingungen, basierend auf insgesamt 17 selbst gewählten Qualitätskriterien. Der Marktstandard in den Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife.
Dabei wird nach Angaben der Analysten untersucht, „welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer ‚marktüblichen Durchschnittsregelung‘.“ Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten (2.5.2013).
Aussagen zur Marktentwicklung
Die Ergebnisse kommentiert Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz folgendermaßen: „Die Produkte in der GF haben recht schnell ein hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt.“
Mittlerweile würden viele, aus der BU bekannte Produkteigenschaften auch für GF-Absicherung übernommen. Doch auch wenn es starke Veränderungen etwa in den Kriterien „Befristetes Anerkenntnis“, „Verlängerungsoption“ oder „Infektionsklausel“ gegeben habe, so sieht er dennoch noch Luft nach oben.
„Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsfall unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft“, erläutert Schulz.
„Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer oder auch gar nicht zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig“, so Schulz weiter. Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten sei für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.
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