Schule abgeschlossen: Check! Ausbildungsvertrag unterschrieben: Check! Versicherungen: Check?
Eine neue Aufgabe, neue Kollegen, und, ganz klar, auch das erste eigene Geld: Mit dem Ausbildungsstart beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Dazu gehören auch die “Erwachsenen-Fragen”, mit denen sich viele zum ersten Mal beschäftigen müssen: Wie war das noch gleich mit den Versicherungen, jetzt, wenn ich im Berufsleben bin? Welche Policen brauche ich zuerst und welche können noch warten? Versicherungsexperte Mathias Zunk verschafft Berufsanfängern einen ersten Überblick.
1. Krankenversicherung suchen
Wenn die Ausbildung beginnt, sind die Jugendlichen nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. “Deshalb ist es sinnvoll, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für eine Krankenkasse ihrer Wahl entscheiden”, rät Mathias Zunk. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Fast immer sind Lehrlinge in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
2. Haftpflicht: Versicherungsschutz klären
Wer einen Schaden verursacht, sei es an Gegenständen oder anderen Personen, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch für Auszubildende. Vor Schadenersatzansprüchen schützt da eine private Haftpflichtversicherung, die für jeden ein Muss ist. Während der Ausbildung sind die Jugendlichen häufig über die Eltern mit versichert – unter folgenden drei Voraussetzungen:
- Die Eltern haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die die Kinder mit einschließt.
- Es ist die erste Berufsausbildung.
- Die Azubis sind nicht verheiratet.
Fällt der Versicherungsschutz über die Eltern weg, brauchen Auszubildende auf jeden Fall eine eigene Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn ihre Ausbildung beendet ist.
3. Arbeitskraft versichern: Je jünger, desto weniger Beitrag
Auszubildende können sich nicht auf eine staatliche Unterstützung verlassen, falls sie mal nicht mehr arbeiten können. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. “Deshalb ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit umso wichtiger, um den Lebensstandard halten zu können”, empfiehlt Versicherungsexperte Mathias Zunk.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, so lange der Versicherte nicht mehr arbeiten kann. Maximal wird die Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf bezahlt. Für Auszubildende gibt es zudem noch einen weiteren Vorteil. Mathias Zunk: „Junge Menschen bezahlen in der Regel weniger an monatlichen Beiträgen als ältere Arbeitnehmer.“
Berufsunfähigkeitsversicherung: Das sollte man beachten
- Ausreichende Höhe
Wie hoch soll die monatliche Rente sein? Die Summe sollte eine ausreichende Höhe haben, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
- Wahrheitsgemäße Angaben bei der Risikoprüfung
Werden bei der Risikoprüfung falsche Angaben gemacht oder etwa Vorerkrankungen verschwiegen, ist der Versicherer berechtigt, von seiner Leistungspflicht zurückzutreten. Das heißt, im Falle der Berufsunfähigkeit besteht dann kein Leistungsanspruch.
- Laufzeit
Der Versicherungsvertrag sollte bis kurz vor dem geplantem Rentenbeginn laufen. Grund: Das Risiko, im Alter berufsunfähig zu werden, ist deutlich höher als in jungen Jahren.
- Nachversicherungsgarantie
Wenn der Azubi fertig ist mit der Lehre und das Gehalt steigt, sollte auch der Berufsunfähigkeitsschutz angepasst werden. Wurde eine entsprechende Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.
- Ausschlussklauseln
Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, ist das Risiko erhöht, dass die versicherte Person berufsunfähig wird. Da der Beitrag vom Risiko abhängt, muss sich das in der Kalkulation niederschlagen.
Nicht immer kann man das höhere Risiko durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Um trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten, können diese Vorerkrankungen vertraglich ausgeschlossen werden. Das heißt: Führen die Vorerkrankungen zur Berufsunfähigkeit, besteht kein Leistungsanspruch.
4. Betriebsrente: Welche Möglichkeiten gibt es in der neuen Firma?
Auszubildende sollten sich bei ihrem neuen Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) informieren. Auch Lehrlinge haben einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Betriebsrenten ihrer Arbeitnehmer zu finanzieren. Viele Betriebe tun jedoch genau das: Sie unterstützen ihre Angestellten beim Aufbau einer Betriebsrente, etwa indem sie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung entweder voll bezahlen oder sich mit dem Angestellten teilen. Dadurch können sich Azubis schon früh ein zusätzliches Einkommen fürs Alter erwirtschaften.
5. Private Altersvorsorge: Je früher, desto besser
Auch wenn das Gehalt für viele Auszubildende noch schmal ist, lohnt sich die Riester-Rente – gerade für Geringverdiener. Da Auszubildende gesetzlich rentenversichert sind, bekommen sie auch die staatliche Riester-Förderung. Mathias Zunk: „Als Faustformel gilt hier: Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr hat man im Alter davon.“
Besonderer Anreiz für Azubis: Wer unter 25 ist und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro vom Staat obendrauf.
6. Riskante Hobbys: Unfallversicherung nicht vergessen
Wenn junge Menschen einen Unfall mit bleibenden Folgen haben, kann das für sie zum finanziellen Fiasko werden. “Auszubildende haben nach Unfällen praktisch keinen oder nur sehr geringen Versicherungsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung”, sagt Mathias Zunk. Passiert der Unfall zudem in der Freizeit, dürfen Auszubildende keine Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten. Sie leistet nur bei Arbeitsunfällen.
Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch zu Hause oder beim Sport. Die finanziellen Folgen lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung abdecken. Sie zahlt, wenn ein Unfall eine bleibende Gesundheitsschädigung nach sich zieht. Neben einer Einmalzahlung (Invaliditätsleistung) kann für besonders schwere Fälle auch eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungssummen und der Schwere der Beeinträchtigung.
7. Eigene Wohnung: An Hausratversicherung denken
In vielen Fällen sind Auszubildende weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern geschützt; denn hier gilt die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung. Die Police greift, wenn das eigene Hab und Gut durch Einbrecher gestohlen wird oder wenn zum Beispiel Sturm, Feuer oder Leitungswasser den Besitz zerstören. Einzige Ausnahme: Der Azubi verlässt sein altes Jugendzimmer bei den Eltern und richtet sich neu ein („eigener Hausstand“), dann benötigt er eine eigene Hausratversicherung. Im Zweifel sollten Azubis den Versicherer der Eltern fragen.
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