Wie sind Schä­den in der Feri­en­woh­nung ver­si­chert?

Urlauber sollten vor Reisebeginn aktiv werden, um Schäden im Ferienhaus ersetzt zu bekommen. Denn wenn sie in der Ferienimmobilie etwas beschädigen, stellt sich die Frage: Übernimmt die Versicherung der Mieter den entstandenen Schaden oder nicht?

Wer anderen eine Schaden zufügt, muss dafür finanziell gerade stehen – entweder mit dem privaten Vermögen oder seine Haftpflichtversicherung. Dieser rechtliche Grundsatz gilt natürlich auch im Urlaub, sei es im Hotel im Ausland oder in der Ferienwohnung innerhalb Deutschlands. Wenn Urlauber in der Ferienimmobilie etwas beschädigen, stellt sich die Frage: Übernimmt die Versicherung der Mieter den entstandenen Schaden oder nicht?

Welche Versicherung zahlt für Schäden am Inventar des Ferienhauses?

Geht das Inventar des Ferienhauses zu Bruch, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Urlauber, die das Malheur verursacht haben, sollten in diesem Fall einen Blick in den eigenen Haftpflicht-Vertrag werfen. Der Grund: Gemietete Sachen sind nicht standardmäßig in jeder Haftpflichtversicherung mitversichert. Häufig sind solche Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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