Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Motorrad- und Pkw- Führerscheine werden ohne Prüfung getauscht. Ab 2022 erfolgt der Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnisklasse ist nicht entscheidend. Während Scheckkarten aktuellen Musters, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, bereits ein Ablaufdatum beinhalten, ergeben sich die Umtauschtermine älterer Führerscheine unmittelbar aus dem Gesetz.

Es gibt einen festen Stufen-/Fristenplan:

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