Verbraucher sollten den sogenannten Forderungsausfall im Blick haben, um als Geschädigte nicht auf entstandenen Kosten sitzen zu bleiben. Dafür braucht die Privathaftpflicht einen zusätzlichen Deckungsbaustein.

04.11.2024

Was sind Forderungsausfälle?

Wer etwa durch einen Fahrradfahrer schwer verletzt und dadurch gezwungen wird, sein Haus behindertengerecht umzubauen, wird im Idealfall von der Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers entschädigt. Aber: Für den Fall, dass der Radfahrer keine Versicherung hat und die hohen Kosten nicht selbst tragen kann, kann das Unfallopfer auch leer ausgehen.

Was ist die Forderungsausfalldeckung?

Damit Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, bieten viele Versicherungen die Forderungsausfalldeckung an. Diese Ausfalldeckung greift, wenn berechtigte Entschädigungsforderungen des Versicherten durch den Schadenverursacher nicht erfüllt werden können. In solchen Fällen kommt das Geld also nicht vom Verursacher des Schadens, sondern von der eigenen Haftpflichtversicherung des Geschädigten. Da man nicht beeinflussen kann, wer einem einen Schaden zufügt, ist eine Forderungsausfalldeckung immer sinnvoll.

Wann greift die Forderungsausfalldeckung?

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Ergänzung in der Privathaftpflicht. Sie greift sowohl bei einem Anspruch auf Schadensersatz als auch bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld. Um die Forderungsausfalldeckung in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Hat jede Privathaftpflicht eine Ausfalldeckung?

Eine Ausfalldeckung ist kein fester Bestandteil in privaten Haftpflichtversicherungen, sondern ein Zusatzbaustein. Insbesondere in Basis-Tarifen oder älteren Verträgen kann die Ausfalldeckung fehlen. Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und sich gegebenenfalls professionell beraten zu lassen. Ältere Versicherungen sollten auf neuere Tarife umgestellt werden, da diese häufig mehr Leistungen enthalten. Zudem sollten Verbraucher darauf achten, dass die Ausfalldeckung auch im Ausland gilt und keine oder nur eine geringe Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Welche Leistungen sind in der privaten Haftpflichtversicherung?

Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen.

Dabei leistet diese Versicherung mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die Privat-Haftpflicht

Darüber hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind (“passiver Rechtsschutz“). Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflicht bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

Wichtig zu wissen: Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet oder die er vorsätzlich herbeiführt, sind vom Schutz dieser Versicherung ausgeschlossen. Die Haftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wer Familie und Kinder hat, sollte seine Versicherung entsprechend anpassen.

Gibt es eine Ausfalldeckung auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Nein. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Ausfalldeckung nicht notwendig. Jedes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Heißt: Bei einem Unfall von zwei Kraftfahrzeugen gibt es immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die die Kosten übernimmt.

Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil sich dieser unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder das unfallverursachende Fahrzeug nicht versichert war, werden Unfallopfer von der Verkehrsopferhilfe entschädigt.

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