Baukindergeld noch bis März 2021

Baukindergeld
Grenze zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Das Jahreshaushaltseinkommen darf nicht über 90.000,00 € pro Jahr liegen. Das maximale Haushaltseinkommen erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 15.000,00 €.

Beantragung:
Die Beantragung des Baukindergelds funktioniert über das Zuschussportal der KfW. Es ist kein durchleitendes Institut erforderlich. Der Antrag auf Baukindergeld wird nicht im Vorfeld, sondern erst nachdem Ihr Kunde eingezogen ist, gestellt. Ihr Kunde registriert sich im KfW-Zuschussportal und stellt seinen Antrag online.

Alle Infos hierzu finden Sie auf der Seite der KfW. www.kfw.de

Höhe der Förderung:

Die Förderung beträgt 12.000,00 € pro Kind. Sie wird auf 10 Jahre aufgeteilt, dies bedeutet 1.200,00 € pro Kind und Jahr.

Stand: 07/01/2021