Arbeitnehmersparzulage

Grenze zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Single: 20.000,00 €
Verheiratet: 40.000,00 €

Bedingungen:
Der Antragsteller muss eine natürliche Person und uneingeschränkt steuerpflichtig sein. Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen. Um die volle Förderung zu erhalten müssen zwingend 20% des maximal förderfähigen Betrags eingezahlt werden.

Höhe der Förderung:
Single: Gefördert werden 20% aus einem maximal förderfähigen Betrag von 400,00 €, dies entspricht 80,00 € pro Jahr
Verheiratet: Gefördert werden 20% aus einem maximal förderfähigen Betrag von 800,00 €, dies entspricht 160,-€ pro Jahr

Stand: 03/31/2019