Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung und Legionellenprüfung: diese Pflichten haben Vermieter

Sauberes und frisches Wasser aus dem Hahn ist in Deutschland normal. Damit das so bleibt, müssen sich nicht nur diejenigen, die mit der Gewinnung und Aufbereitung des Trinkwassers zu tun haben, an die Regeln der Trinkwasserverordnung halten, sondern auch die Vermieter, die das Trinkwasser im Haus verteilen.

Folgen bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung

Die Straftat kann gemäß Infektionsschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Zusätzlich muss der Vermieter auch mit Mietminderungen und Schadenersatzforderungen rechnen. Unter Umständen sind sogar Forderungen nach Schmerzensgeld möglich, wenn der Vermieter nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass er für die Verunreinigung keine Verantwortung trägt. Weitere Infos unter folgenden Link:

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