Ziehen verliebte Paar in eine gemeinsame Wohnung, können sie bei bestimmten Versicherungen Geld sparen. Das gilt nicht nur am Valentinstag.
Wo bringen wir die Lampen an? Wie steht es um den Internetanschluss in der neuen Bleibe? Brauchen wir noch etwas aus dem Baumarkt? Paare, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, haben in der Regel eine lange To-Do-Liste. Versicherungen stehen darauf sicherlich nicht ganz oben. Sie sollten jedoch nicht hinten runterfallen. Diese Policen sollten sich Paare, die zusammengezogen sind, genau anschauen – und im Zweifelsfall mit ihrem Versicherer oder Vermittler anpassen.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sparen
Wenn Paare einen gemeinsamen Haushalt bilden, können sie sich für eine private Haftpflichtversicherung entscheiden. Dafür bietet es sich an, eine Person in die bestehende Haftpflichtpolice der anderen Person aufzunehmen und den anderen Versicherungsvertrag am Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Für beide Partner ändert sich dadurch der Haftpflichttarif. Der neue Beitrag ist in der Regel günstiger als die Summe der beiden einzelnen Policen. Gut zu wissen: Auch unverheiratete Paare können ihren Haftpflichtschutz zusammenlegen.
Versicherer und Verbraucherschützer sind sich einig: Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Mindestens 85 Prozent der Haushalte in Deutschland vertrauen auf den Schutz einer privaten Haftpflicht.
Die private Haftpflichtversicherung versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Wer einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen – ein Risiko, das in den finanziellen Ruin führen kann. Der Schuldige kann im schlimmsten Fall mit Haus, Grundbesitz sowie seinem gesamten Vermögen haften.
Hausrat nicht doppelt versichern
Bezieht ein Paar die gemeinsame Wohnung, reicht eine Hausratpolice aus. Das Paar sollte prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Vergrößert sich der Hausstand – und damit auch sein Wert – ist eine Anpassung der Versicherungssumme ratsam. Der Grund: Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherten im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. In diesem Fall spricht man von Unterversicherung.
Rechtsschutzversicherung: Partner mit aufnehmen
Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es die Möglichkeit, den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen. Bei vielen Versicherern ist das auch ohne Heirat möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar in einer Wohnung zusammenlebt und keinen Single-Tarif abgeschlossen hat. Um den Partner mitzuversichern, sollten Verbraucher auf jeden Fall ihren Rechtsschutzversicherer oder Vermittler kontaktieren.
Kfz-Versicherung: Fahrerkreis anpassen
Für die Kfz-Versicherung spielt es eine Rolle, wie viele Personen ein Auto fahren. Wenn Paare nicht nur die Wohnung, sondern auch ein Auto gemeinsam nutzen, sollten sie das ihrem Kfz-Versicherer mitteilen.
Bei eigener Immobilie: Risikolebensversicherung nicht vergessen
Ziehen Paare in ein Eigenheim, müssen viele einen Immobilienkredit abbezahlen. In dieser Konstellation können sich Paare mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern. Verstirbt eine Person frühzeitig, zahlt die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag aus, die sogenannte Todesfallsumme. Damit lässt sich nicht nur der Einkommensverlust kompensieren, sondern auch laufende Kredite tilgen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Jeder braucht eine
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Police von der Stange. Alter, Beruf, Einkommen, gewünschte Rente sowie der Gesundheitszustand des Versicherten spielen hier zusammen. Weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr stark auf das Leben der versicherten Person zugeschnitten ist, kann diese wichtigen Versicherung nicht zusammengelegt werden. Besonders für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster oder Familien mit Alleinverdiener ist der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam, sollte das Einkommen aus gesundheitlichen Gründen plötzlich ausfallen.