Wer seine Versicherung kündigen möchte, sollte bestimmte Fristen einhalten und, je nach Art der Versicherung, spezifische Sonderregelungen kennen. Wie Verbraucher bei einer Kündigung am besten vorgehen.

Jedem ist bewusst, dass Verbraucher ihre Versicherungen kündigen können. Weniger bekannt ist: Dieses Recht gilt auch für Versicherer – jedoch nur in bestimmten Konstellationen und Sparten. Sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungen gilt: Bei der Kündigung einer Schaden- und Unfallversicherungen gelten andere Spielregeln als bei der Kündigung einer Lebensversicherung (siehe unten).

Fristen für ordentliche Kündigung einer Schaden- und Unfallversicherung

Bei Schaden- und Unfallversicherungen können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer den Versicherungsvertrag zum Ende der Laufzeit eine ordentliche Kündigung aussprechen. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die Höchstlaufzeit von Versicherungen ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen.

Wird der Vertrag jedoch weder vom Versicherungskunden noch vom Versicherer gekündigt, verlängert sich der Versicherungsvertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des Vertrags für eine ordentliche bzw. fristgerechte Kündigung. Mehr erfahren