Wie sind Wertsachen, Bargeld, technische Geräte oder andere persönliche Sachen versichert, wenn sie zum Beispiel in den Urlaub mitgenommen werden? Hier kommt die Außenversicherung der Hausratversicherung ins Spiel.

Die Hausratversicherung entschädigt den von einem Schadenereignis betroffenen Hausrat – von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den mitversicherten Nebenräumen untergebracht ist. Hinzu kommt die Außenversicherung als Bestandteil der Hausratversicherung. Mit der Außenversicherung besteht vorübergehend Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes – und das sogar weltweit.

Außenversicherung in der Ferienunterkunft: Das sollten Urlauber wissen

Ein Tapetenwechsel fühlt sich mit dem Wissen, dass die persönlichen Sachen vorübergehend auch im Urlaubsdomizil über die Außenversicherung der Hausratversicherung geschützt sind, noch schöner an. Zwar kann die Außenversicherung keinen Einbruchdiebstahl, keinen Raub und auch keine Schäden durch Naturgefahren verhindern, jedoch leistet sie für dadurch entstandene Schäden am persönlichen Eigentum. Die Außenversicherung zahlt den Wiederbeschaffungspreis oder die Reparaturkosten, unter Umständen einschließlich eines Wertminderungsbetrags. Je nach Vertrag ist der vorübergehende Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes an eine festgelegte Zahl an Wochen oder Monaten geknüpft. Handelt es sich um die eigene Ferienunterkunft, ist eine gesonderte Hausratversicherung notwendig.

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