Haben Vermieter das Recht, einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung einzubehalten? Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nein. Dennoch gibt es Ausnahmen.


ÜBERSICHT

Einige Mieter sind sich bei dieser Frage unsicher: Hat der Vermieter das Recht, einen Zweitschlüssel zu ihrer Wohnung einzubehalten? Die Rechtsprechung beantwortet diese Frage klar und eindeutig: Nein. Was Mieter tun können, wenn der Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält und in welchem Fall er in die Wohnung können muss.

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel haben?

„Der Vermieter darf grundsätzlich keinen Zweitschlüssel für die Mietwohnung verlangen“, sagt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbund (DMB). Und zwar auch dann nicht, wenn der Mieter für längere Zeit in den Urlaub fährt oder aus anderen Gründen abwesend ist.

Bei der Wohnungsübergabe müssen Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zur Wohnung übergeben. Laut DMB gehören dann nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Mehr erfahren